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Unter einer Berufs- oder auch Betriebshaftpflichtversicherung versteht man eine Versicherung, die einen Freiberufler oder einen Betrieb gegen von ihm in Ausübung seiner Tätigkeit versehentlich verursachten Schaden versichert. Gerade Freiberufler etwa in Handwerkstätigkeiten laufen Gefahr, immense Schäden anzurichten, wenn sie etwa an denkmalgeschützten Gebäuden tätig sind. Ein Regressanspruch gegen die selbstständige Person käme dem Gang in die Insolvenz gleich. Der Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftplichtversicherung ist also unabdingbar.
Eine Berufshaftpflichtversicherung entspricht in ihrer Funktion einer privaten Haftpflichtversicherung: Nach einer Überprüfung des Vorfalls übernimmt die Versicherung die Kosten des entstandenen Schadens, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder ein absichtliches Fehlverhalten des Versicherten vorliegt. Bei Berufshaftpflichtversicherungen dehnt sich der Schirm der Versicherung auf alle Angestellten aus, die im Dienst einen Schaden verursachen. Die Berufshaftpflichtversicherung versichert nicht nur Sach-, sondern auch Vermögens- oder Personenschäden, was im nicht zu wünschenden Ernstfall von extremer Bedeutung sein kann. Da eine Berufshaftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche eines Klägers auch gerichtlich zurück weist, ist sie daher auch eine Art der Rechtsschutzversicherung. Beiträge zu Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungen werden steuerlich als Betriebsausgaben gewertet, was die Ausgaben für den Unternehmer abmildert.
Es gibt auf dem Markt eine Vielzahl von Anbietern von Berufshaftpflichtversicherungen. Vor Abschluss eines entsprechenden Vertrages ist es also nützlich, sich über die verschiedenen und stark differierenden Preise und Leistungen zu informieren, bevor man eine Entscheidung von hoher Tragweite trifft.
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