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Ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialsystems ist die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Die gestzliche Grundlage für die GKV ist das Sozialgesetzbuch V (SGB V). In diesem ist geregelt, wer zur Mitgliedschaft in der GKV verpflichtet ist. Zu diesem Personenkreis gehören nicht Freiberufler, Selbständige, Arbeitnehmer mit höhrem Einkommen und im Ausland beruflich Tätige. Alle anderen sind entweeder Pflichtmitglieder der GKV oder können dieser freiwillig beitreten. Träger der GKV sind die Krankenkassen.
Bei den vielen gesetzlichen Krankenkassen kann ein Pfichtversicherter mittlerweile den Überblick verlieren. Für GKV Pflichtmitglieder ist es mittlerweile schwer, die individuell am besten passende Krankenkasse zu finden. Der Beitragsaspekt sollte bei der Wahl einer Krankenkasse nicht alleine im Vordergrund stehen. Entscheidend ist das Leistungsspektrum im Rahmen der GKV. Dabei gibt es Unterschiede bei den Trägern der GKV! Einige Krankenkassen zahlen ihren Versicherten den Besuch des Heilpraktikers.
Ein weiteres Beispiel über die Unterschiede innerhalb der GKV ist die Kostenübernahme der Schmerztherapie von chronisch Kranken. Hier kommt es ebenfalls zu eklatanten Unterschieden. Manche GKV Träger übernehmen diese Behandlungskosten, andere Krankenkassen zahlen diese teilweise und einige lassen das versicherte Mitglied diese Therapie zahlen. Um den idealen Schutz innerhalb der GKV zu finden, ist es empfehlenswert deren angebotenen Leistungen im Detaill zu vergleichen. So kann ein optimaler Schutz bei schweren Erkrankungen gewährleistet werden.
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